Die Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Psychotherapie:
Wenn Sie ein Erstgespräch wahrgenommen haben und für Sie ein Therapieplatz zur Verfügung steht, wird nach einer ausführlichen Diagnostik die Übernahme der Kosten einer ambulanten Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse beantragt. Alles unter der Voraussetzung, dass eine psychische Erkrankung bei Ihnen festgestellt wird, für die eine ambulante Psychotherapie indiziert also angebracht und sinnvoll ist.
Paartherapie:
Wenn Sie Hilfe für Ihre Partnerschaft suchen, biete ich Ihnen an, in einem Erstgespräch mit Ihnen gemeinsam zu überprüfen, ob eine Paartherapie für Sie hilfreich sein kann. Ggf. können Sie dann weitere Sitzungen mit mir vereinbaren. Diese Leistung wird jedoch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, da es sich nicht um eine Krankenbehandlung handelt.